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SPD-Spitzenkandidat Kutschaty muss jetzt für Aufklärung sorgen

CDU-Fraktionsvorsitzender Bodo Löttgen zum Ausforschungsversuch der SPD gegen Heinen-Essers minderjährige Tochter:

 

 Zu den aktuellen Presseberichten, nach denen die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Sarah Philipp oder ihr engstes Umfeld versucht haben, die minderjährige Tochter von Ministerin a.D. Ursula Heinen-Esser im Internet auszuforschen, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion Bodo Löttgen: „Dass die SPD über das Internet minderjährige Kinder von Politikern ausforscht, stellt eine schwere Grenzüberschreitung dar. So etwas war unter den demokratischen Parteien in unserem Land bislang völlig unvorstellbar. Man kann hart in der Sache streiten, aber wenn nun gezielt minderjährige Kinder instrumentalisiert und ausspioniert werden, dann ist das eine erschütternde Verrohung der demokratischen Kultur. Ich fordere den SPD-Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidaten Kutschaty auf, die Familie von Frau Heinen-Esser für diesen beispiellosen Einbruch in ihre Privatsphäre förmlich um Entschuldigung zu bitten.“ Zu der Erklärung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, wonach der Tabubruch nicht durch sie selbst, sondern durch einen Mitarbeiter begangen worden sei, sagt Löttgen weiter: „Angesichts des im Raum stehenden schweren Verdachts muss Frau Philipp ihre Angaben glaubhaft machen. Ich fordere daher: 1. Der betreffende Mitarbeiter muss dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss schriftlich bestätigen, dass er selbst den Ausforschungsversuch gegenüber der minderjährigen Tochter von Frau Heinen-Esser unternommen hat und nicht seine Vorgesetzte Sarah Philipp. 2. Frau Philipp muss durch qualifizierte Fachleute die digitalen Spuren sichern lassen und bei der Firma Instagram einen Nachweis anfordern, von welchem Gerät aus (IP-Adresse, MAC-Adresse, Gerätenummer) zu dem betreffenden Zeitpunkt der Instagram-Account von Frau Philipp bedient wurde. Sie muss darüber hinaus den Landtagspräsidenten bitten zu prüfen, ob der Zugriff zum fraglichen Zeitpunkt von einem dienstlichen Computer aus erfolgte. Falls ja: Welcher Computer? Wer hatte Zugriff darauf? Befand sich Frau Philipp zu diesem Zeitpunkt im Landtag? 3. Frau Philipp muss darlegen, wann genau sie von dem Vorgang erfahren hat, der schon seit Tagen Gesprächsthema auf den Fluren des Landtags war, und wann genau sie darüber erstmals mit dem betreffenden Mitarbeiter gesprochen hat. -2- 4. Frau Philipp muss darlegen, wann genau sie den Fraktionsvorsitzenden Thomas Kutschaty über diese Grenzüberschreitung informiert hat und welche Maßnahmen dieser daraufhin getroffen hat. 5. Frau Philipp muss darlegen, ob es sich bei dem betreffenden Instagram-Account um ihren privaten Account oder um ihren Account als Parlamentarische Geschäftsführerin gehandelt hat. Für uns als CDU ist ganz klar: Dieses Verhalten ist unmöglich und kann nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wenn SPD-Politiker oder SPD-Mitarbeiter im Internet gezielt minderjährige Kinder ausforschen, dann muss man sich sehr fragen, wie viel Thomas Kutschatys Fünf-Punkte-Plan für Kinderschutz der SPD in der Praxis wert ist.“ 

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