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Verbandsklagen bei DSGVO-Verstößen – Droht jetzt doch noch eine Abmahnwelle?

Zur Einführung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Mai 2018 befürchtete die Wirtschaft das Losbrechen einer Abmahnwelle. Wohl auf Grund der für alle Beteiligten neuen Situation blieb diese weitestgehend aus. Diese Situation könnte sich aber jetzt ändern. Mit Urteil vom 28.04.2022 stellte der EuGH letztinstanzlich fest, dass ein Verband zur Wahrung von

Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzter des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage mit der Begründung erheben kann, dass unlautere Geschäftspraktiken angewendet wurden, gegen ein Verbraucherschutzgesetz verstoßen oder unwirksame

AGBs verwendet wurden, sofern die Rechte natürlicher Personen beeinträchtigt wurden. 

Es ist nun zu befürchten, dass in den nächsten Monaten auf Grund dieses Urteils Abmahnungen und Klagen nicht nur durch Mitbewerber, sondern durch Verbraucherschutzverbände zunehmen werden, zumal sich recht einfach und automatisch nach solchen ‘Vergehen’ im Internet suchen lässt.

 

Zu diesem wichtigen Thema führt die MIT im Kreisverband Achen eine Informationsveranstaltung mit Herrn Ralf Meschke (Datenschutzberater,IT-Risk Manager und Auditor für ISO 27001) und Frau RAIn Jana Keller (Tätigkeitsschwerpunkte

Gesellschaftsrecht und Datenschutz bei Dr. Neumann, Schmeer und Partner mbB, Aachen) am Freitag, 10. Juni 2022

um 18:30 Uhr im Systemhaus SAR GmbH, Arnold-Sommerfeld-Ring 27, in 52499 Baesweiler durch.

 

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Deshalb bitten wir  um Voranmeldung online hier

Bei hohem Interesse werden Folgetermine angeboten.

 

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