Corona-Update

07.03.2022

Corona-Regeln

  • Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel: Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel; somit ist die Kontrolle eines Nachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet
  • Zugang zu Gastronomie, touristischen Übernachtungsangeboten, Kultureinrichtungen und Sporteinrichtungen ab dem 04. März auch für nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis (3G)
  • Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G u. a. für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen sowie den Besuch von Sonnenstudios (mit Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises und Tragen einer FFP2-Maske) und öffentliche Bibliotheken sowie Bildungsangebote von Fahrschulen (mit negativem Test)
  • Clubs und Diskotheken dürfen ab dem 04. März wieder unter Beachtung der 2G-plus-Regelung öffnen
  • Höhere Zuschauerkapazität für Veranstaltungen:
    • Veranstaltungen bis 1.000 Zuschauer sind mit 3G künftig mit mehr Besuchern möglich:
      • mit bis zu 500 Personen ohne Kapazitätsbeschränkungen
      • oberhalb von 500 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60% der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen (max. 1.000 Personen)
      • mit gewährleisteter 2G-plus-Regelung entfällt bei bis zu 1.000 Teilnehmern die Maskenpflicht
    • Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) können bei 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht in Innenräumen 60% der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden (max. 6.000 Personen) – im Freien können max. 75% der Kapazitäten (max. 25.000 Zuschauer) belegt werden
  • Publikumsmessen sind wieder unter Beachtung der 2G-Regelung zulässig 

Corona-Hilfen

  • Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert 
    • Bewährte Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt (anteilige Erstattung von Fixkosten, Eigenkapitalzuschuss)
    • Ergänzende Programme der Neustarthilfe für Soloselbstständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert (direkte Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro pro Monat)
    • FAQ zu den Programmen werden zeitnah überarbeitet
    • Weitere Informationen erhalten Sie auf der 
      Plattform der Antragsstellung >>>
        
  • Verlängerung und Ausweitung der Corona-Steuerhilfen laut BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022, u. a.  
    • Verlängerung der Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen für Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, bis Ende März 2022 (Steuern werden dann längstens bis zum 30. Juni 2022 gestundet)
    • Bis zum 30. Juni 2022 können betroffene Unternehmen unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuermessbetrag der Veranlagungsjahre 2021 und 2022 stellen
    • Finanzämter sollen bis zum 30. Juni 2022 bei betroffenen Steuerpflichtigen von der Festsetzung nachträglicher Steuervorauszahlungen absehen 
    • Weitere Informationen erhalten Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums >>> 

 

Aktuelle Coronaschutzverordnung

  • Beim Land.NRW  finden Sie die aktualisierte Coronaschutzverordnung, gültig seit dem 04.03.2022
  • Beim Landesgesundheitsministerium finden Sie eine Sonderseite mit den wichtigsten Informationen