Die Bundesparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben am 24.11.21 einen Koalitionsvertrag als Ergebnis der seit dem 21.10.21 laufenden Koalitionsverhandlungen vorgestellt.

 

Ein Koalitionsvertrag gibt einen ersten Überblick über das Regierungsprogramm miteinander koalierender Parteien und über die Themenschwerpunkte der aus der Koalition hervorgehenden künftigen Regierung. Im Laufe der Legislaturperiode müssen diese Inhalte dann durch regulatorische Maßnahmen wie Gesetzesänderungen oder -neufassungen und politische Rahmensetzungen wie Strategien umgesetzt werden. Dabei werden sich auch die Bundestagsfraktionen inhaltlich einbringen. Ministerien können auch in Abstimmung mit anderen Ressorts eigene inhaltliche Schwerpunktsetzungen vornehmen.

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