Beibehaltung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie abgelehnt
     
    Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender
    Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt. Nur eine einzige Stimme aus der FDP fand sich für die Unterstützung des Vorschlags der Union zugunsten von Restaurants, Wirtshäusern, Cafés oder
    Biergärten