Betreff: Antrag des MIT-Kreisverbandes Düren
„Erhalt und Freigabe des oberen 6-GHz-Bandes für WLAN“
Antragstext
Die Bundesregierung sowie die zuständigen Fachministerien werden gebeten, das bislang ausschließlich dem Mobilfunk vorgesehene obere 6-GHz-Frequenzband (6 425 – 7 125 MHz) zur gemeinsamen und technologieoffenen Nutzung freizugeben – insbesondere auch für lizenzfreie WLAN- und lokale Funkanwendungen.
Begründung
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat angekündigt, das obere 6-GHz-Band ausschließlich dem Mobilfunk zuzuweisen, da der Frequenzbedarf der Netzbetreiber im Hinblick auf künftige 6G-Anwendungen als höher eingeschätzt wird.
Zahlreiche Verbände aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft haben darauf hingewiesen, dass eine exklusive Zuweisung an den Mobilfunk die Leistungsfähigkeit von WLAN-Infrastrukturen, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Innovationskraft Deutschlands im digitalen Bereich beeinträchtigen könnte.
Die Petition „Erhalt des oberen 6-GHz-Bands für WLAN“ verweist darauf, dass viele andere Länder – darunter USA, Kanada, Großbritannien, Südkorea und Brasilien – das gesamte 6-GHz-Band bereits für WLAN freigegeben haben. Eine ausschließlich mobile Nutzungspolitik würde Deutschland im internationalen Vergleich benachteiligen.
Für den Mittelstand, die kommunale Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Privathaushalte ist leistungsfähiges WLAN von erheblicher Bedeutung. Eine offene und lizenzfreie Nutzung stärkt die digitale Souveränität, senkt Kosten, und fördert Wettbewerb sowie Innovation.
Eine ausschließliche Reservierung des oberen 6-GHz-Bandes für den Mobilfunk wäre wirtschaftlich und gesellschaftlich nicht zielführend, da sie den Ausbau moderner lokaler Funklösungen behindern und den breiten Zugang zu schnellem Internet erschweren würde.
Empfehlungen
Die Bundesregierung möge sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Frequenzspektrum im Bereich 6 425 – 7 125 MHz ganz oder teilweise technologieoffen und lizenzfrei nutzbar bleibt.
Das BMDS und die Bundesnetzagentur werden gebeten, ein transparentes Beteiligungsverfahren zu initiieren, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Mittelstands, der Kommunen, der Bildungseinrichtungen und der Digitalwirtschaft die künftige Nutzung dieses Frequenzbereichs gemeinsam beraten.
Es sollte geprüft werden, wie eine störungsarme und faire Koexistenz verschiedener Anwendungen im oberen 6-GHz-Band gewährleistet werden kann, ohne bestehende Dienste wie Richtfunk oder Satellitenkommunikation zu beeinträchtigen.
Mittelständische Unternehmen, lokale Betreiber und öffentliche Einrichtungen sollten die Möglichkeit erhalten, diesen Frequenzbereich einfach und kostengünstig zu nutzen – etwa für lokale WLAN-Netze, Campus-Netze oder öffentliche Hotspots.
Schlussbemerkung
Die MIT Kreis Düren spricht sich für eine technologieoffene Frequenzpolitik aus, die den Mittelstand stärkt, digitale Innovationsfähigkeit fördert und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich sichert.
