Am 18.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland - EnEfG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmals sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch Energieeffizienzziele gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen sind - abhängig vom Jahresenergieverbrauch - gesetzlich verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.
Das neue Energieeffizienzgesetz enthält keine Definition des Unternehmensbegriffs. Dies soll noch durch eine Verwaltungsvorschrift untergesetzlich geregelt werden. Da jedoch die Schwellenwerte und damit die daraus folgenden Pflichten an den Unternehmensbegriff geknüpft sind, lässt sich zurzeit anhand des Gesetzestextes nicht exakt bestimmen, ob eine Betroffenheit durch das Gesetz gegeben ist.
Anders als der Name vermuten lässt, regelt dieses Gesetz nicht primär die Energieeffizienz. Es deckelt den gesamten Energieverbrauch des Landes. Aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie geht keinerlei Verpflichtung hervor, dass sich Deutschland ein verbindliches Endenergieeinsparziel setzt. Es ist zu befürchten, dass Endenergieeinsparziele dazu führen, dass die Wirtschaftsleistung begrenzt und wirtschaftliches Wachstum eingeschränkt wird. Betroffene Unternehmen müssen künftig neue bzw. verschärfte Pflichten einhalten. Dies führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand sowie hohen Kosten. Der Kosten- und Zeitaufwand für Dritte wie Zertifizierer, Gutachter und die Einrichtung und den Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsystemen müssen künftig mit eingeplant werden.