Beibehaltung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie abgelehnt

 

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt. Nur eine einzige Stimme aus der FDP fand sich für die Unterstützung des Vorschlags der Union zugunsten von Restaurants, Wirtshäusern, Cafés oder Biergärten

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Brief an die Gastronomen im Kreis Düren.
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